Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
  2. Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden (Arbeitstage) im Voraus abgemeldet werden, ansonsten sie in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Fahrlektionen sind rein netto entweder bar oder mit Einzahlungsschein der FAHRSCHULE BAIER innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird Ratenzahlung zwischen dem/der FahrschülerIn und der FAHRSCHULE BAIER vereinbart, so wird pro Rate eine Umtriebsgebühr von Fr 15.- erhoben.
  4. Bei nicht Termingerechter Zahlung, wird ein Verzugszins von 5% ab Rechnungsdatum verrechnet. Die Kosten für Rechnungskopien, Kontoauszug betragen Fr. 10.-, für letzte Mahnung Fr. 20.- und sind von dem/der FahrschülerIn zu bezahlen.
  5. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind die Arbeitsausfallstunden, welche der FAHRSCHULE BAIER dadurch entstehen, von dem/der beklagten FahrschülerIn zu bezahlen.
  6. Die bezahlten Fahrlektionen sind ab Rechnungsdatum längstens 1 Jahr gültig.
  7. Bezahlte Fahrstunden werden nicht zurück erstattet.
  8. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Personenwagen des Fahrlehrers oder des/der FahrschülerIn erteilt wird; er gilt auch für das Zurverfügungstellen eines Autos für die amtliche Führerprüfung. Es gelten folgende Preise: 10er Abo Fr. 920.-, 5er Abo Fr. 470.- und Einzellektion Fr. 96.-, Theorielektion Fr. 60.-, VKU Fr. 185.-. Für die praktische Führerprüfung werden 2 ¼ Std. reserviert ( 3 Lektionen ).
  9. Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung bezahlt sein. Ansonsten behält sich die FAHRSCHULE BAIER das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen.
  10. Die FAHRSCHULE BAIER bietet den Theorieunterricht (Bögle für die Theorieprüfung mit Unterstützung des Fahrlehrers) gratis an, unter der Voraussetzung, dass die ganze Fahrausbildung, vollumfänglich bei der FAHRSCHULE BAIER absolviert und abgeschlossen wird. Andernfalls diese Dienstleistung in Rechnung gestellt wird.
  11. Die FAHRSCHULE BAIER ist bereit, den/die FahrschülerIn zu Hause oder am Arbeitsplatz abzuholen. Die Zeit für Hin- und Rückfahrt des Schulfahrzeuges geht zu Lasten des/der FahrschülerIn.
  12. Der administrative Beitrag ist eine Grundpauschale für Büroaufwand. Telefonanrufe, Sms, nicht gedeckte Schadenfälle, Selbstbehalt usw. Der Ansatz beträgt, für die Dauer von längstens 2 Jahren Fr. 150.-.
  13. Die FAHRSCHULE BAIER behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
  14. Der/die FahrschülerIn verpflichtet sich den Lernfahrausweis, während den Fahrlektionen stets dabei zu haben; ansonsten bezahlt er/sie die Busse bei einer allfälligen Polizeikontrolle selber.
  15. Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der FAHRSCHULE BAIER sofort zu melden.
  16. Wird dem/der FahrschülerIn der Lernfahrausweis entzogen, so hat er/sie dies unverzüglich der FAHRSCHULE BAIER zu melden.
  17. Ordnungsbussen, welche durch verschulden der/des FahrschülerIn erhoben werden, gehen zu Lasten des/der SchülerIn.
  18. Mit der Bezahlung der Rechnung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
  19. Gerichtsstand ist 8304 Wallisellen.